Maßnahmenpaket der Bundesregierung

Informationen zum Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen

01.04.2022

Coronahilfen - Förderinstrumente auf einen Blick

Welche Hilfen gibt es für große Unternehmen, KMU, Start-ups oder Solo-Selbständige und Freiberufler? Die Grafik gibt einen ersten Überblick über die Förderinstrumente der Coronahilfen der Bundesregierung.

Überbrückungshilfe IV wird verlängert

Die Überbrückungshilfe IV wird im Wesentlichen zu denselben Bedingungen wie die Überbrü­ckungshilfe III plus gewährt. So kann der Antrag beispielsweise nur über prüfende Dritte (also Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwälte) gestellt werden. Sie richtet sich an Unter­nehmen aller Branchen, die im Jahr 2020 einen Umsatz von bis zu 750 Mio. EUR (weltweit) erzielt haben und die im jeweiligen Monat des Förderzeitraums einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % gegenüber dem Vergleichsmonat des Jahres 2019 erlitten haben.

Gezahlt werden maximal 10 Mio. EUR pro Fördermonat. Die tatsächliche Höhe richtet sich wie bisher auch nach der Höhe des konkreten Monatsverlustes und der Höhe der förderfähigen Fix­kosten.

Als „Umsatzeinbruch“ gelten jedoch nur Verluste, die coronabedingt entstanden sind, also bei­spielsweise keine Umsatzeinbrüche aufgrund von Störungen der Lieferketten.

Der Förderzeitraum umfasst den Zeitraum Januar bis Juni 2022, Anträge können jetzt bis zum 15. Juni 2022 gestellt werden.

Details zur Überbrückungshilfe IV finden Sie hier: https://bit.ly/3LPPaYX.

 

Überbrückungshilfe III Plus

Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus können seit dem 23. Jul 2021 für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 über die Plattform gestellt werden können.

Die Überbrückungshilfe III Plus ist die Verlängerung der Überbrückungshilfe III. Inhaltlich sind die beiden Programme weitgehend deckungsgleich. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können, wenn beispielsweise Beschäftigte im Zuge der Wiedereröffnung aus der Kurzarbeit zurückgeholt werden.

Bei der Überbrückungshilfe III Plus sind – wie bei der Überbrückungshilfe III – Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt und auch das neue Plusprogramm wird durch die prüfenden Dritten über das Corona-Portal des Bundes beantragt.

Fragen und Antworten zu der Beantragung der Überbrückungshilfe III Plus finden Sie hier. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021.

FAQ der Bundesregierung zur Überbrückungshilfe III 

Im Zuge von Überbrückungs- sowie November und Dezemberhilfe sind zahlreiche beihilferechtliche Regelungen zu beachten. Die Komplexität ist hoch. Die Bundesregierung hat hierzu nun neue FAQ veröffentlicht, die das Thema Beihilfen genauer beleuchten. Zu den FAQ

Überarbeitete Überbrückungshilfe III

Die Bundesregierung hat sich auf eine Überarbeitung der Überbrückungshilfe (ÜBH) III im Sinne einer Vereinfachung und Ausweitung geeinigt. Eine Übersicht der Änderungen finden Sie online und im Informationsschreiben des BMF

Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen

Bundeswirtschaftsschaftsminister Altmaier und Bundesfinanzminister Scholz haben den Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen vorgestellt.
Dieser enthält folgende Maßnahmen:

  1. Das Kurzarbeitergeld wird flexibler. Unternehmen können es künftig unter erleichterten Voraussetzungen erhalten. So kann Kurzarbeitergeld unter anderem bereits dann beantragt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind. Weiterlesen
  2. Die Liquidität von Unternehmen wird durch steuerliche Maßnahmen verbessert. Zu diesem Zweck werden die Stundung von Steuerzahlungen erleichtert, Vorauszahlungen können leichter abgesenkt werden. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichtet. Weiterlesen
  3. Die Liquidität von Unternehmen wird durch neue, im Volumen unbegrenzte Maßnahmen geschützt. Dazu werden die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht, etwa die KfW- und ERP-Kredite. Weiterleisen

Praktische Hinweise des Bundesfinanzministeriums zum Schutzschild

 

update, 12.11.2020

No­vem­ber­hil­fe – Ver­fah­ren der Ab­schlags­zah­lung steht

Die Novemberhilfe mit einem Umfang von mehr als 10 Mrd. Euro bietet eine zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind.

Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch (voraussichtlich ab 25.11.2020) über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.